So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile
In der Kölner Geschäftsstelle der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. berät Jan Bockemühl Menschen, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen. Laut Schätzungen haben noch 5000 Menschen darauf einen Anspruch. Unser Autor Jörn Valldorf hat mit ihm gesprochen und nach allen wichtigen Infos gefragt.
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