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Kultur & Szene Politik & Gesellschaft

Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

Menschen, die nach dem § 175 (BRD) oder § 151 (DDR) verurteilt worden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Dafür reicht – im Prinzip – ein formloser Antrag. Doch die Frist, um eine solche Entschädigung zu beantragen, endet bald. Nur noch bis zum 21. Juli 2022 können Anträge beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Wie das funktioniert, hat Klaus S. selbst erfahren und dabei viel Unterstützung durch BISS erhalten, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. in Köln.

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Konversionstherapien: „Niemand soll das erleben müssen!“

Klemens Ketelhut kämpft für ein komplettes Verbot von Konversionstherapien, mit denen Schwule angeblich „geheilt“ werden. Dass das nicht klappt, weiß der 45-Jährige aus eigener Erfahrung. Als Teenager geriet er an christliche Fundamentalisten, die ihn von seinem „Dämon“ befreien wollten. Eine wahre Geschichte ohne Happy End. Mit der Dating-Show „Prince Charming“ ist schwules Leben im Mainstream […]