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Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

Menschen, die nach dem § 175 (BRD) oder § 151 (DDR) verurteilt worden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Dafür reicht – im Prinzip – ein formloser Antrag. Doch die Frist, um eine solche Entschädigung zu beantragen, endet bald. Nur noch bis zum 21. Juli 2022 können Anträge beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Wie das funktioniert, hat Klaus S. selbst erfahren und dabei viel Unterstützung durch BISS erhalten, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. in Köln.