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Politik & Gesellschaft

So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile

In der Kölner Geschäftsstelle der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. berät Jan Bockemühl Menschen, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen. Laut Schätzungen haben noch 5000 Menschen darauf einen Anspruch. Unser Autor Jörn Valldorf hat mit ihm gesprochen und nach allen wichtigen Infos gefragt.

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Kultur & Szene Politik & Gesellschaft

Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt

Menschen, die nach dem § 175 (BRD) oder § 151 (DDR) verurteilt worden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Dafür reicht – im Prinzip – ein formloser Antrag. Doch die Frist, um eine solche Entschädigung zu beantragen, endet bald. Nur noch bis zum 21. Juli 2022 können Anträge beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Wie das funktioniert, hat Klaus S. selbst erfahren und dabei viel Unterstützung durch BISS erhalten, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. in Köln.

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Politik & Gesellschaft

Der letzte 175er-Häftling der Bundesrepublik

Knast für einvernehmlichen schwulen Sex: Erst 2004 wurde der letzte 175er-Häftling nach zehnjähriger Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Manuel Izdebski über eine unglaubliche Geschichte und den Irrsinn der Kriminalisierung.

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Politik & Gesellschaft

„Den ganzen Tag Sudoku spielen? Das wäre nichts für mich.“

Schon seit seinen Studentenzeiten ist Georg Roth politisch aktiv und hat unter anderem die Schwulenbewegung der 70er- und 80er Jahre mit geprägt. Seitdem hat sich viel verändert, doch ruhiger ist es um den 65-Jährigen auf keinen Fall geworden. Heute kümmert er sich intensiv um die Belange von älteren Schwulen und Lesben.