Warum du auch jetzt die PrEP erhalten solltest
- Sex findet auch in Zeiten der Coronavirus-Pandemie statt, auch wenn sich viele Menschen sexuell einschränken. Dein Anspruch auf bestmöglichen Schutz besteht uneingeschränkt fort.
- Es gibt keine Verordnung oder Gesetz, die Sex während der Coronavirus-Pandemie verbieten.
- Als gesetzlich Krankenversicherter hast du bei Vorliegen eines substanziellen HIV-Risikos seit 1.9.2019 grundsätzlich Anspruch auf die Verschreibung der PrEP. Sie ist also eine gesetzlich festgelegte Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und von PrEP-Ärzt_innen mit Kassenzulassung anzubieten.
- Der Verweis auf Verordnungen zu Kontakteinschränkungen ist kein sachgerechter Grund für die Ablehnung der kassenärztlichen Leistung PrEP.
Was tun, wenn dein_e Ärzt_in dir die PrEP nicht (mehr) verschreiben will?
Kassenärzt_innen dürfen die Behandlung gesetzlich Versicherter nur in begründeten Fällen ablehnen, z.B. bei Überlastung der Praxis oder wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen Patient_in und Ärzt_in (mehr) besteht, etwa, weil der_die Patient_in ärztliche Anordnungen missachtet oder den_die Ärzt_in beleidigt oder bedroht hat.
Wo kann ich mich beschweren?
Wenn du denkst, dass die Verweigerung der PrEP eine Diskriminierung ist, kannst du dich an eine Antidiskriminierungsstelle wenden: antidiskriminierungsstelle.de -> Beratung -> Beratungsstellensuche.
Hilfe und Beratung bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) an. Dazu hat sie die kostenlose Telefonnummer 0800 330 4615 41 geschaltet. Weitere Informationen finden sich unter patientenberatung.de.
Weitere Infos
Allgemeine Infos zur PrEP
iwwit.de/prep
aidshilfe.de/hiv-prep
Aktuelle Infos zu Corona
aidshilfe.de/corona
Infos zu Corona und Sex
aidshilfe.de/corona-sex