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Politik

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Queerfeindliche Übergriffe: Interview mit MANEO
Die Zahl registrierter queerfeindlicher Straftaten steigt – auch in Berlin. Manu Abdo sprach mit Bastian Finke vom schwulen Anti-Gewalt-Projekt MANEO über den aktuellen MANEO-Report 2022, die Bedeutung der Zahlen und darüber, was man tun kann, wenn man selbst Opfer queerfeindlicher Aggressionen wird.
So funktioniert die Entschädigung für §175- und §151-Urteile
In der Kölner Geschäftsstelle der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. berät Jan Bockemühl Menschen, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen. Laut Schätzungen haben noch 5000 Menschen darauf einen Anspruch. Unser Autor Jörn Valldorf hat mit ihm gesprochen und nach allen wichtigen Infos gefragt.
Verurteilung nach §175: Klaus wurde nach über 40 Jahren entschädigt
Menschen, die nach dem § 175 (BRD) oder § 151 (DDR) verurteilt worden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Dafür reicht - im Prinzip - ein formloser Antrag. Doch die Frist, um eine solche Entschädigung zu beantragen, endet bald. Nur noch bis zum 21. Juli 2022 können Anträge beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Wie das funktioniert, hat Klaus S. selbst erfahren und dabei viel Unterstützung durch BISS erhalten, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. in Köln.
Der letzte 175er-Häftling der Bundesrepublik
Knast für einvernehmlichen schwulen Sex: Erst 2004 wurde der letzte 175er-Häftling nach zehnjähriger Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Manuel Izdebski über eine unglaubliche Geschichte und den Irrsinn der Kriminalisierung.