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Vornamens- und Personenstandsänderung (Geschlechtseintrag) bedürfen in Deutschland eines gerichtlichen Verfahrens. Seit 1981 gibt es das Transsexuellengesetz, welches die juristische Grundlage hierfür bildet. Verfahren bedürfen der amtsrichterlichen Entscheidung. Für die Vornamens- und Personenstandsänderung werden mehrere unabhängige Gutachten benötigt. Die Gutachter_innen bestimmt in der Regel das Gericht.