Knast für einvernehmlichen schwulen Sex: Erst 2004 wurde der letzte 175er Häftling nach zehnjähriger Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Manuel Izdebski über eine unglaubliche Geschichte und den Irrsinn der Kriminalisierung.
Rund 50.000 Schwule verurteilte die Bundesrepublik nach Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wegen ihrer Homosexualität. Erst ab 1969 war der einvernehmliche Sex unter erwachsenen Männern nicht mehr straftbar – erwachsen hieß damals noch: mindestens 21 Jahre alt.
Paragraph 175 im historischen Überblick
Mit dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs wurde der Paragraph 175 eingeführt. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und prägte die staatliche Verfolgung homosexueller Männer über Jahrzehnte.
Im Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 massiv verschärft. Die Ausweitung der Strafbarkeit führte zu systematischer Verfolgung, Verurteilungen und Deportationen.
Auch nach dem Ende des NS-Regimes blieb der Paragraph 175 zunächst bestehen. Erst schrittweise Reformen und gesellschaftlicher Wandel führten zu seiner vollständigen Abschaffung im Jahr 1994.
Allerdings blieb der Paragraf in einer Jugendschutzversion bis 1994 erhalten und sorgte für ein unterschiedliches Schutzalter bei hetero- und homosexuellen Kontakten: Während homosexuelle Handlungen mit Minderjährigen grundsätzlich verboten waren, galt für heterosexuelle Kontakte ein absolutes Schutzalter von 14 Jahren.
Aus der Zeit von 1969 bis 1994 stammen zusätzliche 4.500 Verurteilungen. Zu den Opfern dieser Kriminalisierung gehört Frank Schneider*, der 1994 in einem spektakulären Berufungsprozess zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Sein Vergehen: Er hatte als damals Anfang 30-Jähriger mehrfach einvernehmlichen Sex mit einem 17-jährigen Jugendlichen.

Haft bis zuletzt – trotz Abschaffung des Paragraph 175
Schneider gilt als der letzte 175er-Häftling der Bundesrepublik. Erst 2004 wurde er nach vollständiger Verbüßung seiner Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Drei Gnadengesuche und mehrere Anträge auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe lehnte die Justiz ab. Dass sein Vergehen nur wenige Monate nach dem Prozess durch die Abschaffung des Paragrafen 175 gar kein Straftatbestand mehr war, blieb ohne Bedeutung, denn Schneider hatte eine einschlägige Vorstrafe: Er war schon einmal wegen Sex mit einem 16-jährigen Jugendlichen verurteilt worden – für Heterosexuelle keine Straftat.
„Während wir schon auf einem CSD tanzten, haben andere von uns noch im Knast gesessen“, kommentiert der Historiker Alexander Wäldner den Fall. Er forscht seit 15 Jahren zur Verfolgung der Homosexuellen. Auf das Schicksal von Frank Schneider wurde er durch einen Zufall aufmerksam: „Wir haben überhaupt nicht daran gedacht, dass noch jemand im Gefängnis sitzen könnte“, sagt er.
Die Folgen der Verurteilung – ein zerstörtes Leben
Schneider lebt heute fern seiner Heimat zurückgezogen in einer fremden Stadt. Er ist Frührentner und muss seine kleine Rente durch Grundsicherung aufstocken. Die Verurteilung hat seine bürgerliche Existenz vernichtet. Sein gesamter Besitz wurde während der Haft aufgelöst. Als verurteilter Sexualstraftäter konnte er nie wieder Fuß fassen und eine Arbeit finden. Eine Interviewanfrage lehnte er trotz Zusicherung auf Anonymität ab. Schneider will sich an das dunkle Kapitel seiner Lebensgeschichte nicht erinnern. Über einen Dritten hält Alexander Wäldner zu ihm Kontakt. Er beschreibt ihn als Mann aus einfachen Verhältnissen, der vor seiner Haftstrafe als Hilfsarbeiter seinen Lebensunterhalt verdiente und nie eine schwule Identität entwickelt habe. Auch habe sich seine einfache Bildung im Prozess als Nachteil erwiesen. „Andere hätten sich besser vor Gericht darstellen können“, erklärt Wäldner.
Irrsinn der Kriminalisierung
Schneiders Schicksal zeugt vom Irrsinn der Kriminalisierung. Die deutsche Justiz vollzog an ihm noch einmal mit aller Härte die staatliche Verfolgung der Homosexuellen, nur wenige Monate vor dem endgültigen Aus des berüchtigten Paragrafen.
Schneider gehört zu den Fallgruppen, die laut Eckpunktepapier von Bundesjustizminister Heiko Maas einen Anspruch auf Entschädigung als Opfer des Paragrafen 175 erheben können. Dafür muss der Bundestag nun ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das die verurteilten Männer auch rehabilitiert.
„Wiedergutmachen kann man das nicht“, sagt der Historiker Wäldner, „aber man kann ein Zeichen setzen!“
*Name von der Redaktion geändert
Häufige Fragen zum Begriff „175er“
Der Begriff „175er“ taucht häufig im Zusammenhang mit der Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland auf.
Hier beantworten wir zentrale Fragen zur Bedeutung des Begriffs und seinem historischen Kontext.
Als „175er“ wurden Männer bezeichnet, die nach dem Paragraphen 175 verurteilt wurden. Der Begriff war kein offizieller Rechtsbegriff, sondern eine informelle Bezeichnung für Betroffene staatlicher Strafverfolgung.
Der Paragraph 175 stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Dadurch konnten homosexuelle Männer über Jahrzehnte hinweg verfolgt, inhaftiert und gesellschaftlich ausgegrenzt werden – oft mit lebenslangen Folgen.
Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde der Paragraph 175 nicht sofort aufgehoben. In der Bundesrepublik Deutschland galt lange Zeit sogar die verschärfte NS-Fassung weiter, weshalb Verurteilungen auch nach 1945 möglich waren.
In vielen Fällen galten frühere Verurteilungen weiter als strafverschärfend. Auch wenn der Paragraph später abgeschafft wurde, hatte das für bereits verurteilte Männer oft keine rechtlichen Konsequenzen.
Der Begriff steht symbolisch für staatliches Unrecht und die lange Verfolgung homosexueller Männer. Er erinnert daran, dass rechtliche Diskriminierung reale Lebenswege zerstören kann.
Blogbeiträge rund um queere Geschichte und Aufklärung
Spannende Artikel zu queerer Geschichte, gesellschaftlichen Debatten und politischen Entwicklungen.
Du brauchst jemanden zum Reden?
Ob akut oder einfach zur Orientierung – manchmal hilft es, mit jemandem vertraulich zu sprechen.
Nutze den Gay Health Chat – der Button rechts unten begleitet dich auf der Seite. Dort bekommst du anonym und kostenlos:
• Persönliche Live-Beratung im Chat
• Hilfe per Mail oder Telefon
• Infos zu Gesundheit, Recht, Alltag und mehr
