In der Kölner Geschäftsstelle der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. berät Jan Bockemühl Menschen, die eine Antrag auf Entschädigung für Verurteilungen nach § 175 (BRD) und § 151 (DDR) stellen wollen. Laut Schätzungen haben noch 5000 Menschen darauf einen Anspruch. Unser Autor Jörn Valldorf hat mit ihm gesprochen und nach allen wichtigen Infos gefragt.
Autor: Jörn Valldorf
Chefredakteur einer Fachzeitschrift für Mediation, Mediator und Coach, lebt in Berlin. PrEP-Aktivist, schreibt seit 2018 auch für aidshilfe.de
Menschen, die nach dem § 175 (BRD) oder § 151 (DDR) verurteilt worden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Dafür reicht – im Prinzip – ein formloser Antrag. Doch die Frist, um eine solche Entschädigung zu beantragen, endet bald. Nur noch bis zum 21. Juli 2022 können Anträge beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Wie das funktioniert, hat Klaus S. selbst erfahren und dabei viel Unterstützung durch BISS erhalten, der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e. V. in Köln.
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